Die neue Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG, die bis spätestens 15. Februar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden muss, passt sich in ein inzwischen verändertes Arbeitsschutz-Netzwerk ein. Die allgemeinen Arbeitsschutzregelungen wurden 1989 mit der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG erlassen und 1996 als Arbeitsschutzgesetz in Deutschland umgesetzt. Die Lärmschutz-Richtlinie beinhaltet Mindestvorschriften, die die EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht individuell verschärfen können, um einen weitergehenden Schutz der Arbeitnehmer zu erreichen. Die in der neuen Lärmschutz-Richtlinie erstmalig enthaltenen Expositionsgrenzwerte haben ausschließlich die Vermeidung von Gehörschäden zum Ziel. Statistisch gesehen sind die Gehörschäden zwar zurückgegangen, haben aber immer noch ein außergewöhnlich hohes Niveau innerhalb des Berufskrankheitengeschehens. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Inhalte der neuen EG-Richtlinie.
Lärmschutz an Arbeitsplätzen - Was bringt die neue EG-Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG?
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 7 ; 271-274
01.01.2003
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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6 Lärmschutz-Hangschutz - Lärmschutz mit mulitfunktionalen Eigenschaften
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