Seit der Schuldrechtsreform sind die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auch auf Arbeitsverhältnisse anwendbar. Trotz einiger Übergangsvorschriften unterliegen damit grundsätzlich sogar Altverträge der Inhaltskontrolle. Dies kann dazu führen, dass Klauseln, die bei Abschluss des Arbeitsvertrags wirksam waren, nunmehr als unwirksam einzuordnen sind, so dass der Arbeitgeber ein Interesse an einer Vertragsanpassung haben wird. Der vorliegende Beitrag untersucht eingehend, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hat, und kommt zu dem Ergebnis, dass er auf die Kooperationsbereitschaft des Arbeitnehmers angewiesen ist.
Anspruch des Arbeitgebers auf Änderung von unwirksamen Klauseln in alten Arbeitsverträgen?
Der Betrieb ; 56 , 41 ; 2225-2230
01.01.2003
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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