Am 24.07.2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in Sachen "Altmark Trans" gesprochen. Es verlangt zwar keine öffentliche Ausschreibung von ÖPNV-Verkehrsleistungen und läßt als Berechnungsmaßstab auch eine vergleichende Kostenanalyse anhand eines "durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens" zu. Damit ist aber ein schleichender Wettbewerb eingeführt und es bleiben Unwägbarkeiten in der Rechtsentwicklung im Hinblick auf die offene Frage nach der Bestimmtheit der Abgrenzung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehre und auf den seit 21.02.2002 vorliegenden Verordnungs-Vorschlag KOM(2002) 107 endg. zur Novellierung der VO 1191/69/EWG. Das Urteil und der rechtliche Rahmen im ÖPNV werden erläutert.
Folgen des EuGH-Urteils in Sachen "Altmark Trans"
Die ÖPNV-Finanzierung in Deutschland auf dem Prüfstand
der städtetag ; 56 , 11 ; 10-13
01.01.2003
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Folgen des EuGH-Urteils für nicht eigenwirtschaftliche Unternehmen
IuD Bahn | 2004
|British Library Online Contents | 2004
|