Kaufverträge begleiten wie z.B. beim morgendlichen Brötchenkauf den Alltag, auch wenn sich selten jemand darüber Rechenschaft gibt, da bis auf wenige Ausnahmefälle per Gesetz keine besondere Form vorgeschrieben ist. Die Bestimmungen des Kaufvertragsrechtes finden sich im BGB im 8. Abschnitt des 2. Buches als Titel 1. Der Autor beschreibt praxisnah die Grundlagen unter den Stichpunkten Begriff des Kaufvertrages, Kaufgegenstand, Kaufpreis, Pflichten des Verkäufers und Pflichten des Käufers.
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Schuldrecht - Besonderer Teil/Der Kaufvertrag - Teil 1
Deine Bahn ; 31 , 11 ; 700-704
2003-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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