Bei dem Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen sollten Betriebsräte Vorsicht walten lassen, um sich nicht jeder Mitbestimmungsrechte bei künftigen Überstunden zu berauben. Geschildert wird dies am Beispiel eines Unternehmens der Deutschen Bahn AG, in dem keine Grenze für die insgesamt in einem flexiblen Arbeitszeitmodell mit Arbeitszeitkonto angesammelten Stunden vereinbart wurde. Ein beim Überschreiten der Jahresarbeitszeit vom Betriebsrat eingeleitetes Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht führte schließlich zu einem abschlägigen Urteil der Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 11.12.2001) hinsichtlich der Mitbestimmung.
Flexible Arbeitszeitsysteme oder die Geister, die ich rief ...
Warum viele Arbeitszeitvereinbarungen für Betriebsräte ungenießbar werden
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 4 ; 228-231
01.01.2003
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitszeit , Urteil , Flexibilität , Überzeitarbeit , Mitarbeiter , Betriebsrat , DB AG , Mitbestimmung
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