Die europäischen Richtlinien bilden die Basis für die Angleichung der gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen europäischen Staaten (Harmonisierung). Sie legen Mindestanforderungen fest, die durch europäische Normen (EN-Normen) konkretisiert werden. Für den Bereich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gelten die Richtlinien 89/656/EWG (Benutzerrichtlinie) sowie 89/686/EWG (Herstellerrichtlinie). Diese werden durch das Arbeitsschutzgesetz und die 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (8. GSGV) in deutsches Recht umgesetzt. Im Unterschied zu den EU-Richtlinien haben Normen keinen Rechtscharakter. Welchen Stellenwert die Normen in Bezug auf die PSA haben, wird am Beispiel von Prüfverfahren für verschieden Funktionen von Schutzhandschuhen demonstriert.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Bedeutung harmonisierter Normen für die persönliche Schutzausrüstung (PSA)


    Erschienen in:

    Arbeitsschutz aktuell ; 14 , 5 ; 188-189


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch