Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG (Telekkommunikationsgesetz) ist die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs Ziel der telekommunikationsrechtlichen Regulierung. Zugleich weist § 81 Abs. 3 TKG dem Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs bei der Beurteilung der Möglichkeit einer Optimierung oder Zurückführung der sektorspezifischen Regulierung eine zentrale Rolle zu. Dennoch fehlt es bislang an einer genaueren Bestimmung des telekommunikationsrechtlichen Begriffs "funktionsfähiger Wettbewerb". Eine solche war unmittelbar nach der endgültigen Liberalisierung der deutschen Telekommunikationsmärkte weitgehend entbehrlich, da es damals unzweifelhaft war, dass in den regulierten Telekommunikationsmärkten kein funktionsfähiger Wettbewerb herrschte. Die mittlerweile erfolgte Intensivierung des Wettbewerbs macht es jedoch notwendig, das Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs schärfer zu konturieren. Eine solche Konturierung aus juristischer und ökonomischer Perspektive zu leisten ist Anliegen des Beitrags.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Der Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationsrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Masstäbe eines funktionsfähigen Wettbewerbs im Verkehr

    Knieper, Kunibert E. | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1969




    Telekommunikationsrecht

    Koenig, Christian / Loetz, Sascha / Neumann, Andreas | LUH Institutsbestände | 2004


    Telekommunikationsrecht

    Holznagel, Bernd / Nienhaus, Christian | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2003