Infolge der Schuldrechtsreform hat auch das Werkvertragsrecht in den §§ 631 ff. BGB eine Reihe von Änderungen (z. T. in Anlehnung an die Neuregelungen des Kaufrechts) erfahren. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (SchuldRModG) vom 26.11.2001 (BGBl. S. 3138) wurde zum 1.1.2002 insbesondere das Gewährleistungsrecht (§§ 633 bis 646 BGB) neu gestaltet. geändert wurde darüber hinaus aber auch die Vergütungsregelung des § 632 BGB sowie die Werklieferungsvorschrift in § 651 BGB. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem werkvertraglichen Gewährleistungsrecht, der Vergütungsregelung des § 632 BGB und dem Werklieferungsvertrag.
Das neue Werkvertragsrecht nach der Schuldrechtsreform
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 3 ; 112-118
2003-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lieferung , Vertragsrecht , Gewährleistung , Vergütung , Vertrag , Schuldrecht , Gesetz
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