Die Bundesregierung hat seit Mitte der 70er Jahre ihre Investitionspolitik im Bereich der Bundesverkehrswege auf einer Verkehrsträger übergreifenden Planung aufgebaut. Diese Verkehrsträger übergreifende Planung wird im Rahmen von Gesamtverkehrskonzepten erstellt und findet ihren Niederschlag in Bundesverkehrswegeplänen (BVWP), die jeweils für einen überschaubaren Zeitraum (i.d.R. ca. 10 Jahre) von der Bundesregierung aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der BVWP ist ein Investitionsrahmenplan. Hinsichtlich der Finanzierung und des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans werden keine Festlegungen getroffen; dies erfolgt erst auf der Grundlage der Mehrjahrespläne gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz bzw. Fernstraßenausbaugesetz. Die Realisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der neue BVWP 2003 mit seinen bewerteten und nach Dringlichkeiten eingestuften Projekten stellt die Grundlage für neue Bedarfspläne als Anlage der zu novellierenden Ausbaugesetze (Bundesschienenwegeausbaugesetz, Fernstraßenausbaugesetz) dar.


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    Titel :

    Bundesverkehrswegeplan 2003 Ausbau der Schieneninfrastruktur



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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