Grundsätzliches Ziel des seit Mai 2002 gültigen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist, die Benachteiligung von behinderten und mobilitätsbeeinträchtigten Menschen zu beseitigen, die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Nicht nur neue Projekte, sondern insbesondere die z.T. schon betagten Bahnhöfe und Stationen stehen zur Disposition. Neben der grundsätzlichen Regelung durch das BGG sind es in besonderer Weise die Richtlinien des Eisenbahnbundesamtes (EBA), der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab), die jeweiligen Bauvorschriften der Länder oder die europäische Verordnung für Busse, die im ÖV eingesetzt werden. Im Beitrag werden beispielhaft einige Details der baulichen Maßnahmen an Bahnhöfen und Stationen herausgegriffen. Damit soll aus Sicht des Dienstleisters DE-Consult u.a. verdeutlicht werden, dass es bei allen Überlegungen neben der technisch einwandfreien Lösung immer auch um das Gleichgewicht von Kosten und Nutzen geht.
Behindertengleichstellung im Öffentlichen Personen-Nahverkehr
- Notwendigkeit oder nur tugendhafte Zeiterscheinung? -
Verkehr und Technik ; 56 , 5 ; 177-182
2003-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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