Seit der Privatisierung der Eisenbahnen gibt es eine lebhaft geführte Diskussion um die Definition der Sicherheit im Eisenbahnwesen. Betreiber von Fahrzeugen und Netzen, Bahnindustrie, Aufsichtsbehörden und Hochschulen versuchen, ihre Interessen durchzusetzen. Gerichtsurteile werden gefällt, um unüberwindlich erscheinende Hürden im seit Jahren praktizierten Zulassungsprozedere von Schienenfahrzeugen zu meistern. Neben der Vorgabe technischer Anforderungen in Gesetzen und Verordnungen unterteilt sich die Beschreibung technisch-naturwissenschaftlicher Zusammenhänge in die drei Kategorien anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik und Stand der Technik und Wissenschaft. Vor diesem Hintergrund beschreiben die Autoren die Entwicklung der zukünftigen europäischen Norm EN 14363 u.a. aus dem UIC-Merkblatt 518 "Fahrtechnische Prüfung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen - Fahrsicherheit, Fahrwegbeanspruchung und Fahrverhalten" und dem Vorläufer DIN 5550. Der Einschätzung der Autoren, dass UIC 518 eine grundlegende Regelung sei, wird in einer Replik mit Hinweis auf den Rechtsbegriff "Anerkannte Regel der Technik" und einschlägige Gerichtsurteile heftig wiedersprochen.
Die sicherheitstechnische Bedeutung des UIC-Merkblattes 518
Eisenbahn-Revue international ; 5 ; 236-239
01.01.2003
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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