Im Dezember 2002 trat die erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (§ 4 Abs. 3 Vergabeverordnung; VgV) in Kraft. Danach braucht der SPNV für eine Übergangsfrist und unter besonderen Bedingungen nicht ausgeschrieben zu werden. Die damit erschlossene Möglichkeit, langlaufende Verkehrsverträge ohne Ausschreibung abzuschließen, wurde sogleich Ende 2002 in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen genutzt. Von Kritikern wird eingewendet, dass es sich um ein Sondergesetz, eine "Lex Deutsche Bahn AG" handle, welches die gegenwärtige Marktasymmetrie weiter konserviere. Die Befürworter betonen dagegen, die Verordnung diene lediglich dem geregelten Übergang in den Wettbewerb. Damit würden insbesondere der Mittelstand gefördert und Rechtssicherheit für anstehende Vergabeverfahren im Verkehrssektor geschaffen. Im Übrigen könne sich die Verordnung ebenso gegen die Deutsche Bahn AG wenden. Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die Verordnung gegen geltendes Recht verstößt und im Widerspruch zu künftigem EG-Recht steht.


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    Titel :

    Vergabeverordnung rechtswidrig?


    Untertitel :

    Gründe für die Annahme eines Verstoßes gegen nationales und europäisches Recht



    Erschienen in:

    Der Nahverkehr ; 21 , 3 ; 25-27


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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