Das Landgericht Berlin hatte in einem Gerichtsverfahren zwischen DB Netz AG und einem EVU über die Rechtmäßigkeit von Bestimmungen im bestehenden Trassenpreissystem (TPS 01) der DB Netz AG zu entscheiden. Dabei ging es um den Rabatt für Zubringertrassen, von denen das EVU nicht profitieren konnte, und um Kosten nach dem Anlagenpreissystem (APS). Das Urteil vom 21. August 2008 (Az. 91 O 95/06) sieht in beiden Bestimmungen einen Verstoß gegen die Billigkeit nach § 315 BGB.


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    Titel :

    Trassenpreissystem der DB Netz AG rechtswidrig


    Untertitel :

    Urteil des LG Berlin vom 21. August 2008, Az. 91 O 95/06


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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