Nach § 630 BGB besitzt der Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Dienstherrn einen unabdingbaren Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses über das Dienstverhältnis und dessen Dauer (einfaches Zeugnis) in deutscher Sprache. Nach § 630 Satz 2 BGB ist das Zeugnis auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis). Neben § 630 BGB gibt es für einzelne Beschäftigte spezielle Anspruchsnormen. Im Beitrag wird u. a. dargelegt, wer einen Anspruch auf Zeugnisausstellung hat, zu welchem Zeitpunkt ein Zeugnis erteilt werden muss und in welcher Form, wann ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber entsteht und in welchen Fällen der Arbeitnehmer die Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses einklagen kann.
Der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmer
Betrieb und Wirtschaft ; 56 , 20 ; 873-877
2002-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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