In der eigentlichen Verkehrslärmschutzverordnung, der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV), sind Grenzwerte vorgegeben, die beim Betrieb eines Verkehrsweges nicht überschritten werden dürfen. Einerseits hat sich danach jeder Neubau zu richten, andererseits sind auch Grenzwerte festgelegt, bei deren Überschreitung eine Lärmsanierung erforderlich ist. Dem Schienenverkehr wird dabei eine Bevorzugung vor dem Straßenverkehr eingeräumt, der so genannte "Schienenbonus". Dieser Bonus wird damit begründet, dass Schienenverkehr grundsätzlich von den Betroffenen als weniger störend empfunden würde als Straßenverkehr. Somit ist es im Schienenverkehr erlaubt, die jeweiligen Grenzwerte für den Straßenverkehr um fünf Dezibel zu überschreiten. Rangierbahnhöfe und Güterverteilpunkte sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Beitrag berichtet über Lärmminderungspotenziale, Lärmentstehung, Lärmsanierung und Lärmschutzmaßnahmen im Schienenverkehr, über die Situation der Gemeinden und über eine einheitliche europäische Regelung im Verkehrslärmschutz.


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    Titel :

    Schienenverkehrslärm wird oftmals unterschätzt


    Untertitel :

    Möglichkeiten der Geräuschverringerung nutzen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    der städtetag ; 55 , 10 ; 20-22


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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