Wesentliche Quellen für Unfall- und Gesundheitsgefahren im Baubetrieb sind in der frühen Planungsphase, also außerhalb des Einflussbereiches der Bauausführenden zu suchen. Der neue Ansatz der Baustellenverordnung trägt dem Rechnung, indem unter definierten Bedingungen der Bauherr in die Pflicht genommen wird, ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase einzusetzen ist und ein SiGePlan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) während der Planung der Ausführungen anzufertigen und bis zur Fertigstellung des Bauwerks dem Baufortschritt anzupassen ist. Die inhaltlichen Mindestanforderungen und Empfehlungen für einen SiGePlan sind in der RAB 31 (RAB=Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) vom 24.04.2002 als Stand der Technik nachzulesen. Damit ist der Rahmen gesteckt, in dem sich die SiGeKo kreativ mit dem SiGePlan auseinandersetzen können.
Inhalte und Gestaltung von SiGePlänen gemäß Baustellenverordnung
Sicherheitsingenieur ; 33 , 8 ; 28-31
01.01.2002
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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