Seit dem Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV) am 1. Juli 1998 bestand seitens der Bauherrn eine gewisse Verunsicherung. Eine amtliche Erläuterung zur Baustellenverordnung liegt nun vor. Sie wurde gemeinsam von den Sozialpartnern, den Berufsgenossenschaften, den Fachverbänden, den Ländern und dem Bund erarbeitet. Ziel ist die Vorgabe einer einheitlichen Handhabung für die Praxis im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes auf Baustellen. Der durch die Baustellenverordnung veranlasste Mehraufwand hält sich wirtschaftlich in Grenzen. Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen auf ein Prozent der Gesamtbaukosten. Darin nicht eingerechnet ist die Kostenersparnis durch die nun verlangte Planung und Überwachung.
Baustellenverordnung
Klarheit durch amtliche Erläuterung
Das Warnkreuz ; 1 ; 3-6
01.01.2000
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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