Der 15. März 2003 markiert ein wichtiges Datum für den europäischen Eisenbahnsektor. Eisenbahnunternehmen, die eine entsprechende Eisenbahngenehmigung erhalten haben, werden von diesem Zeitpunkt an Zugang zu dem Transeuropäischen Schienengüternetz (Trans-European Rail Freight Network, TERFN) haben, wenn sie grenzüberschreitende Güterverkehrsleistungen im Gebiet der Europäischen Union (EU) und bald auch in den Beitrittsländern erbringen wollen. Dadurch werden im Rahmen des freien Netzzugangs erbrachte "liberalisierte" Güterverkehrsleistungen über mehrere Netze hinweg möglich. Zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Behandlung aller Eisenbahnunternehmen wurden in der Richtlinie 2001/14/EG gemeinsame Regeln und Grundsätze für den Netzzugang festgelegt. Der Beitrag berichtet über die Schienennetz-Nutzungsbedingungen, Wegeentgelte, den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen, die Zuweisung von Fahrwegkapazität, die internationale Zusammenarbeit der Infrastrukturbetreiber und über die Regulierungsstellen.
Der neue Rahmen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur in der EU
Wie eine diskriminierungsfreie Behandlung und hochwertige Eisenbahnverkehrsleistungen gewährleistet werden
Rail international - Schienen der Welt / Deutsche Ausgabe ; 33 , 10 ; 2-10
2002-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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