Mit der Einführung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs hat sich die Sicherung von Gleisbaustellen durch Sicherungsposten immer häufiger als unzureichend erwiesen. 1993 wurden tiefergehende Analysen zur Verbesserung der Sicherheit durchgeführt und verschiedene technische Warnsysteme eingeführt. 1996 begannen die DB AG und der damalige TÜV Bayern mit der Entwicklung der formalisierten Prozedur RIMINI. Nachdem die Berufsgenossenschaften zunächst Vorbehalte gegenüber der 1. Version zeigten, wurde das Verfahren überarbeitet und im Dezember 2000 als Anhang 12 zur Konzernrichtlinie 132.0118 (Grundsätze der Gesundheitsforderung, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, Arbeiten im Gleisbereich) verbindlich eingeführt. Behandelt werden die Gründe für RIMINI, die verschiedenen Interessenlagen (Bahnbetreiber, Bauunternehmen, Sicherungsfirmen, Berufsgenossenschaften) und die Ergebnisse nach der Einführung von RIMINI.
Erfahrungen mit dem formalisierten Verfahren RIMINI zur Sicherung von Gleisbaustellen in Deutschland
BahnBau 2002
BahnBau 2002 ; 1-5
01.01.2002
5 pages
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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