Spaltungen und Zusammenfassungen von Betrieben sind in der heutigen Zeit in Unternehmen an der Tagesordnung. Zwar hat der Gesetzgeber mit den neu gefassten §§ 21a, 21b BetrVG eine einheitliche Regelung für das Übergangs- bzw. Restmandat des Betriebsrats bei betrieblichen Umstrukturierungen geschaffen, aber viele ungeklärte Rechtsfragen sind geblieben. Der Beitrag zeigt einige Lösungswege für die Praxis auf.


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    Titel :

    Das neue Übergangsmandat


    Untertitel :

    Betriebsverfassung



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 5 ; 204-206, 208


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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