Unter Urlaub ist die zur Erholung gewährte Befreiung des Arbeitnehmers von seinen Arbeitspflichten durch den Arbeitgeber (Aufhebung der Arbeitspflicht) im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für und während einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen zu verstehen. Bezahlter (Erholungs-)Urlaub wird dann gewährt, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, während dieser Zeit das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) gewährt in seinem § 1 jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, d. h. die Einräumung einer Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung. § 1 BUrlG bildet die Rechtsgrundlage für den gesetzlichen (d. h. Mindest-) Urlaubsanspruch. Im Beitrag werden die wesentlichen Inhalte des BUrlG, wie z. B. das Entstehen des Urlaubsanspruchs, die Urlaubsgewährung und das Urlaubsentgelt, dargelegt.


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    Titel :

    Grundfragen des Anspruchs auf Erholungurlaub nach dem BUrlG


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 56 , 9 ; 389-396


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2002


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch