Unter Urlaub ist die zur Erholung gewährte Befreiung des Arbeitnehmers von seinen Arbeitspflichten durch den Arbeitgeber (Aufhebung der Arbeitspflicht) im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für und während einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen zu verstehen. Bezahlter (Erholungs-)Urlaub wird dann gewährt, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, während dieser Zeit das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) gewährt in seinem § 1 jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, d. h. die Einräumung einer Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung. § 1 BUrlG bildet die Rechtsgrundlage für den gesetzlichen (d. h. Mindest-) Urlaubsanspruch. Im Beitrag werden die wesentlichen Inhalte des BUrlG, wie z. B. das Entstehen des Urlaubsanspruchs, die Urlaubsgewährung und das Urlaubsentgelt, dargelegt.
Grundfragen des Anspruchs auf Erholungurlaub nach dem BUrlG
Betrieb und Wirtschaft ; 56 , 9 ; 389-396
01.01.2002
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohnfortzahlung , Arbeitnehmer , Kur , Arbeitgeber , Urlaub , Gesetz , Erholungsfürsorge
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