(Fortsetzung aus ERI 6/2002, I0234145) Bei den Tochterfirmen der DB AG besteht derzeit offensichtlich die Tendenz, Netz und Bedienungsbereiche auf einen betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu reduzieren. Für die Betreiber von Gleisanschlüssen entstehen in Fällen, in denen die Weiterexistenz der öffentlichen Strecken, an die sie mit ihren Gleisanschlüssen angeschlossen sind, infrage gestellt wird, oft grundlegende Probleme zur Weiterexistenz ihres Gleisanschlusses und damit ihrer Verkehrsstruktur. Im zweiten Teil des Beitrages werden zwei Fallkonstellationen diskutiert: 1. Ein beschränkt zugelassenes Fahrzeug existiert; ein zweites baugleiches Fahrzeug soll in gleicher Weise zugelassen werden. 2. Einstellung der öffentlichen Strecke oder des Bahnhofes, an welchem der Anschluss liegt; Übergang dieser Netzteile an privaten Infrastrukturbetreiber; Anschluss des gesamten Systems nunmehr an einen neuen öffentlichen Bahnhof oder eine neue öffentliche Strecke.
Beschränkte Fahrzeugzulassungen aufgrund öffentlich-rechtlichen Vertrages und/oder Verwaltungsaktes?
Eisenbahn-Revue international ; 7 ; 346-347
2002-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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