Mit den Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrats wurde im Dezember 1993 der Weg frei gemacht für die Bahnreform in Deutschland. Die Ziele "Mehr Verkehr auf die Schiene" und "Entlastung des Haushalts" waren die wichtigsten Ziele des Gesetzgebers. Als Instrumente zur Zielerreichung dienten die strikte unternehmerische Ausrichtung der DB AG und damit verbunden die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben (Infrastrukturverantwortung, SPNV) durch Bund und Länder. Darüber hinaus wurde der Wettbewerb auf der Schiene und die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen zu anderen Verkehrsträgern (Infrastrukturinvestitionen, Steuern und Abgaben) als wesentliche Voraussetzung zum Erreichen der beiden Ziele der Bahnreform angesehen. Im Beitrag wird eine Zwischenbilanz der Bahnreform bezüglich des verkehrlichen und haushaltspolitischen Ziels gezogen. Wichtiges Thema bleibt die Chancengleichheit der Verkehrsträger und die Fortführung und Vollendung der Bahnreform.
Bahnreform: Positive Zwischenbilanz motiviert für kraftvollen Endspurt
Internationales Verkehrswesen ; 54 , 6 ; 284-288
2002-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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