Im Beitrag geht es um die Frage, ob die Verträge über die Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB-Verträge), die die Länder mit dem Bund abgeschlossen haben, verfassungswidrig sind. Die Rechtsprechung zur "Regel der Technik" - keine Anwendung der ORE B 55 und UIC 518 auf dreiachsige Lokomotiven - wird bestätigt. Dies sagt eine bedeutsame Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Az. 8 K 534/01). Das Verwaltungsgericht Koblenz war mit einem Verfahren befasst, in welchem es um die Zulassung ("Erteilung einer Abnahmebescheinigung") einer dreiachsigen Diesellokomotive vom Typ Krauss-Maffei M 700 C, Baujahr 1968, für den öffentlichen Eisenbahnverkehr ging. Im Beitrag wird auf den Gang des Verfahrens, die Frage der Rechtsgültigkeit von LfB-Verträgen, die Ausführungen des Gerichtes zu Fragen der "Regeln der Technik" und die Anwendung von ORE B 55 und UIC 518 auf dreiachsige Lokomotiven für 60 km/h näher eingegangen. Im Anschluss daran wird eine Bewertung des Beschlusses vorgenommen, es werden Überlegungen für Sofortmaßnahmen angestellt und Vorschläge für neue Verträge gemacht.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Sind die LfB-Verträge der Länder mit dem Bund verfassungswidrig?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2002


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Jahresbericht 2023

    Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) | HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2024

    Freier Zugriff

    Bericht des Bund-Länder-Fachausschusses zum EuGH-Urteil

    Verband Deutscher Verkehrs- unternehmen e.V. (VDV) Kamekestr. 37-39 50672 Köln | IuD Bahn | 2004