Das am 28.7.2001 in Kraft getretene neue Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat auch für die Institution des Konzernbetriebsrats erhebliche Veränderungen gebracht, die sich sowohl auf die Errichtung eines solchen Gremiums, als auch auf dessen Kompetenzen beziehen. Zukünftig wird die Zahl und die Bedeutung von Konzernbetriebsräten steigen, da Globalisierung, Outsourcing und "Restructuring" uns in den nächsten Jahren verstärkt begleiten werden. Die Zeit einfacher Unternehmensstrukturen, in denen die Einrichtung eines Gesamtbetriebsrats ausreichte, um Arbeitnehmerinteressen dort zur Geltung zu bringen, wo die eigentlichen unternehmerischen Entscheidungen fallen, dürften vorbei sein. Insofern ist der Ansatz des Gesetzgebers, insbesondere auch den Konzernbetriebsrat in seine Novellierungsüberlegungen einzubeziehen, zu begrüßen.
Der Konzernbetriebsrat nach neuem Recht
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 10 ; 565-568
2001-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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