Alle Arbeitnehmer können nach § 630 BGB bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beanspruchen. In seinem mehrteiligen Beitrag gibt der Autor einen detaillierten Überblick über die Ansprüche auf ein Zeugnis, dessen Erstellungsgrundlage und Inhalt sowie über die Möglichkeiten und Grenzen seiner Analyse. Teil IV beschäftigt sich mit dem Schlussabsatz des Zeugnisses, der folgende Inhalte umfasst: die Beendigungsformel (Endzeugnis) oder den Ausstellungsgrund (Zwischenzeugnis), die Dankes-Bedauern-Formel und Zukunftswünsche. Abschließend werden grundsätzliche Probleme der Erstellung und der Analyse vorgestellt. Dies betrifft generelle Formulierungs- und Gestaltungsfragen, die Standardisierung der Zeugniserstellung, Grenzen der Zeugnisanalyse und den Informationswert bei der Personalauswahl.
Formulierung und Analyse von Zeugnissen (IV)
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 12 ; 519-524
2001-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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