Die Energiesparverordnung (EnEV) wurde am 07.03.2001 im Bundeskabinett verabschiedet. Nach der notwendigen Notifizierung bei der Kommission der europäischen Gemeinschaften wird sie verkündet und tritt drei Monate später in Kraft. Mit ihrer Einführung unterliegen auch Altbauten strengeren Anforderungen, da gerade dort das Einsparpotenzial besonders hoch ist. Was zu beachten ist und wie die Anforderungen in der Praxis erfüllt werden können, fasst der Beitrag zusammen.
Die neue EnEV in der Altbausanierung
Energieeinsparung versus Substanzerhaltung?
BundesBauBlatt ; 50 , 4 ; 20-23
2001-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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