Für Beschäftigte im Eisenbahnbetrieb, die im Gleis oder direkt neben Gleisen arbeiten, müssen Möglichkeiten vorhanden sein, sich vor herannahenden Schienenfahrzeugen in Sicherheit bringen. Die Bestimmungen für die Gestaltung von Eisenbahnanlagen, die für die Sicherheit der Beschäftigten zu beachten und zu berücksichtigen sind, werden in Fortführung von Teil I anhand einiger ausgewählter Beispiele aus der Praxis anschaulich dargestellt. Darüber hinaus werden wesentliche Übergangsbestimmungen nach § 38 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Eisenbahnen" (GUV 5.6) erläutert.
"Räume" neben dem Glei
II. Teil
BahnPraxi ; 4 ; 45-48
2001-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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