Beschäftigte, die Tätigkeiten in Gleisen oder direkt neben Gleisen ausführen, sind zusätzlich zu den Gefährdungen durch die Ausführung ihrer Tätigkeit noch den Gefährdungen durch bewegte Schienenfahrzeuge ausgesetzt. Damit diese Beschäftigten an jeder Stelle eine Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor herannahenden Schienenfahrzeugen in Sicherheit zu bringen, müssen neben oder zwischen den Gleisen ausreichend bemessene "Räume" vorhanden sein. Die wesentlichen Bestimmungen, die bei der Gestaltung von Eisenbahnanlagen für die Sicherheit der Beschäftigten zu beachten und zu berücksichtigen sind, werden dargestellt.
"Räume" neben dem Glei
BahnPraxi ; 10 ; 121-124
2000-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Sicherheit , Gleisfeld , Aufenthalt , Glei , Sicherheitskonzept , Regelung
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