Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) am 1.5.1998 taucht der Begriff Risikomanagementsystem (RMS) in Publikationen und bei Konferenzen auf und beschäftigt Aufsichtsräte, Vorstände und leitende Mitarbeiter in deutschen Unternehmen. Ungewissheit herrscht hinsichtlich zweier Aspekte: Zum einen darüber, wie ein Risikofrüherkennungs- und managementsystem ausgestaltet werden soll bzw. wie es mit bereits im Unternehmen installierten Überwachungssystemen verzahnt werden kann, um Doppelarbeiten zu vermeiden und zum anderen, wer dieses System im Unternehmen gestaltet und lauffähig hält. Der Beitrag beschreibt Aufbau und Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems und berichtet über die Verantwortung für die Gestaltung und Prüfung des RMS.
Risikomanagement
Kann das Risikomanagement halten, was es verspricht?
Betrieb und Wirtschaft ; 54 , 22 ; 941-948, 950-951
01.01.2000
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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