Weder im Arbeitsschutzgesetz oder im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) noch im Sozialgesetzbuch - SGB VII oder in BG-Vorschriften ist geregelt, in welcher Weise Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte im Betrieb organisatorisch zusammenzufassen sind oder zusammenwirken sollen. Dass sie zusammen arbeiten sollen, besagt das ASiG. Infolgedessen entscheidet der Unternehmer darüber, wie und ob Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte organisatorisch zusammengefasst werden sollen oder ob ihn alle Funktionsträgern gesondert unterstützen müssen. Der Beitrag stellt dar welche Kooperationsformen denkbar sind und insbesondere wie die aktuelle Rolle eines Sicherheitsbeauftragten aussehen kann. Dabei wird unterschieden ob Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragter als Angestellte des Unternehmens beschäftigt oder als Externe verpflichtet sind.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Kooperation im betrieblichen Arbeitsschutz: Der Sicherheitsbeauftragte



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Sicherheitsbeauftragte

    Bill, Dirk / Rützel, Christoph | IuD Bahn | 2007


    Kurpfalz-Umfrage: Sicherheitsbeauftragte

    Metzler, A. / Albert, O. | Tema Archiv | 1975