Weder im Arbeitsschutzgesetz oder im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) noch im Sozialgesetzbuch - SGB VII oder in BG-Vorschriften ist geregelt, in welcher Weise Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte im Betrieb organisatorisch zusammenzufassen sind oder zusammenwirken sollen. Dass sie zusammen arbeiten sollen, besagt das ASiG. Infolgedessen entscheidet der Unternehmer darüber, wie und ob Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte organisatorisch zusammengefasst werden sollen oder ob ihn alle Funktionsträgern gesondert unterstützen müssen. Der Beitrag stellt dar welche Kooperationsformen denkbar sind und insbesondere wie die aktuelle Rolle eines Sicherheitsbeauftragten aussehen kann. Dabei wird unterschieden ob Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragter als Angestellte des Unternehmens beschäftigt oder als Externe verpflichtet sind.
Kooperation im betrieblichen Arbeitsschutz: Der Sicherheitsbeauftragte
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 11 ; 649-650
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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