Sowohl bei Arbeitgebern als auch insbesondere bei Arbeitnehmern besteht weitgehend Unklarheit darüber, welche konkreten Pflichten derjenige Arbeitnehmer hat, der arbeitsunfähig erkrankt. Diese Unklarheit führt nicht selten zu Missverständnissen und Auseinandersetzungen und belastet das Verhältnis von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber. Das Fernbleiben vom Arbeitsplatz, ohne sofortige Verständigung (am ersten Tag des Fernbleibens) des Arbeitgebers, führt zu Vermutungen und kann den Arbeitsablauf im konkreten Fall empfindlich stören. Es läßt sich Ärger vermeiden, wenn die Beteiligten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Anzeigepflicht des Arbeitnehmers im Krankheitsfall kennen und befolgen. Der Beitrag gibt Auskunft über die Pflicht zur unverzüglichen Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers und über eventuelle Folgen bei Verstoß gegen diese Pflicht sowie über abweichende Regelungen.
Anzeigepflicht des Arbeitnehmers bei Krankheit
Betrieb und Wirtschaft ; 54 , 20 ; 890-891
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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