Die neuen "Regeln zum Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" sollen dem Unternehmer Hilfestellung dabei bieten, wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Bau und Betrieb von Freileitungen erreicht werden kann. Diese Regeln sind nicht zwingend anzuwenden, wenn sie jedoch beachtet werden, kann der Unternehmer davon ausgehen, dass er das Schutzziel, die Vermeidung von Unfällen, erreicht hat. In den neuen Regeln werden folgende Begriffe bestimmt: Freileitung, -smaste, Geeignete Personen, Zugangswege, Besondere Zugangswege, Drei-Punkt-Methode, Arbeitsplätze, Arbeiten, Hängeleitern, Montagebühnen, Mastleitern, Leitungsfahrzeuge.
Arbeiten an Freileitungsmasten und an Freileitungen
Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz
BahnPraxis E ; 2 ; 6-7
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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