Seit dem 1. April 1999 ist der Eisenbahnverkehr in Belgien entsprechend den Richtlinien 91/440/EWG, 95/18/EG und 95/19/EG liberalisiert und die Eisenbahnunternehmen und internationalen Gruppierungen verfügen über die in Richtlinie 91/440/EWG vorgesehenen Zugangs- und Transitrechte. Bezüglich der Umsetzung der Richtlinien beschloss der belgische Gesetzgeber eine buchhalterische Trennung zwischen Betrieb der Infrastruktur und Erbringung von Verkehrsleistungen. Die SNCB wurde zum Betreiber der belgischen Infrastruktur bestellt. Der Beitrag beschreibt die Umsetzung der Richtlinien sowie die vom belgischen Gesetzgeber getroffenen Lösungen. Diese sind originell und unterscheiden sich in mehr als einer Hinsicht von jenen anderer Mitgliedstaaten der EU. Bevor das neue belgische Eisenbahnsystem vorgestellt wird, wird ein Rückblick auf die von den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Grundsätze ("teilweise" Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs) gegeben.
Die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in Belgien
2000-01-01
33 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Französisch
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