Bei der Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer an, zu veränderten, im Regelfall schlechteren Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten. Eine besondere Fallgestaltung stellt die Änderungskündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern dar. Ausgangspunkt der Problemstellung einer Änderungskündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern ist § 15 KSchG. Auszüge aus dem Gesetzestext sind im Beitrag abgedruckt. Nach dem § 15 Abs. 1 KSchG ist die ordentliche Änderungskündigung gegenüber den genannten Mitgliedern von betriebsverfassungsrechtlichen Organen unzulässig. Hierüber besteht, soweit es um eine ordentliche Änderungskündigung gegenüber dem besonders geschützten Arbeitnehmer als Einzelnem geht, Einigkeit. Im Streit ist dagegen, ob dieser besondere Kündigungsschutz auch für ordentliche Massen- oder Gruppenänderungskündigungen gilt, durch die die Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmergruppe geändert werden sollen. Der Beitrag schildert dazu ein Fallbeispiel und erläutert den Betriebsbegriff sowie den Anwendungsfall der Kündigung aufgrund betriebsbedingter Umstände.
Änderungskündigung bei Betriebsratsmitgliedern
Personalwirtschaft ; 27 , 4 ; 73-77
2000-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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