Ein Abstandsgewirke, insbesondere für Kraftfahrzeugsitze, weist eine erste Fläche und eine davon beabstandete zweite Fläche auf. Zwischen den beiden beabstandeten Flächen ist ein Zwischenbereich ausgebildet, in welchem wenigstens ein die beiden Flächen beabstandendes Abstandshaltemittel vorgesehen ist. Das Abstandsgewirke ist im Bereich der ersten und/oder zweiten Fläche wenigstens abschnittsweise mit einem Verstärkungsmaterial verstärkt.
Abstandsgewirke
31.12.2015
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
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