Eine Kupplung (10) für ein Schienenfahrzeug ist mit einem Kupplungskopf (20) und einer an diesem verstellbar gehaltenen Elektrokupplung (30) versehen. Der Kupplungskopf (20) weist ein Gehäuse (11) und einen darin integrierten Kupplungs- und Verriegelungsmechanismus (25) auf, in dem ein im Gehäuse (11) drehbar gelagertes Schwenkelement (27) und eine mit diesem gelenkig verbundene Kuppelstange (26) vorgesehen sind. Der an der Frontseite (31) mit einer Anzahl von elektrischen Steckelementen (32, 33) bestückten Elektrokupplung (30) ist eine Antriebseinheit (35) zugeordnet, durch die ein Verstellhub der Steckelemente (32, 33) für ein Stecken mit Steckelementen der zu kuppelnden Elektrokupplung bzw. beim Entkuppeln ein Lösen derselben erzeugbar ist. Die Antriebseinheit (35) ist mit dem Schwenkelement (27) des Kupplungs- und Verriegelungsmechanismus (25) drehverbunden. Damit wird diese Antriebseinheit (35) in einem am Kupplungskopf (20) befestigten Aussengehäuse (36) beim Kuppeln durch das drehende Schwenkelement (27) nach vorne bewegt und die Steckelemente (32, 33) mit solchen der zu kuppelnden Elektrokupplung verbunden bzw. beim Entkuppeln von diesen gelöst werden.
Kupplung für ein Schienenfahrzeug
2024-06-14
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
IPC: | B61G Kupplungen besonders ausgebildet für Eisenbahnfahrzeuge , COUPLINGS SPECIALLY ADAPTED FOR RAILWAY VEHICLES |