Bei der Deutschen Bahn AG ist der Geschäftsbereich für den Güterverkehr seit dem 01.01.1997 als DB Cargo zusammengefaßt. Ansprechpartner für Fragen der Ladungssicherung gibt es sowohl bei den Cargo-Bahnhöfen als auch bei dem Verladeberatungsdienst in den Niederlassungen. Für Sonderfälle der Ladungssicherung steht den Verladern ein Team von Experten in Minden - die Abteilung TG 41 - zur Verfügung. Der Betriebssicherheit müssen sich bei der Bahn alle anderen Gesichtspunkte unterordnen. Die Regeln für die Ladungssicherung im Schienenverkehr sind in den Beladevorschriften enthalten. Sie werden in Europa von den RIV Bahnen (RIV = 'Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im internationalen Verkehr') gemeinsam erarbeitet, um einen reibungslosen Übergang der Güter an den Grenzen sicherzustellen. National werden die Beladevorschriften von den einzelnen Bahnen in ihre Beförderungsbedingungen übernommen. Voraussetzung für eine sachgemäße Verladung und Sicherung der Güter ist die Kenntnis der Transportbeanspruchungen. Diese ergeben sich wie beim Straßentransport zunächst aus dem Fahrzeuglauf. Hinzu kommen Belastungen durch Stoß und Anlauf beim Rangieren. Zusätzlich zu berücksichtigen sind bei bestimmten leichten Gütern mit großer Windangriffsfläche der Fahrtwind und die z.T. hohen Begegnungsgeschwindigkeiten, vor allem in Tunneln. Beim kombinierten Ladungsverkehr - Straße/Schiene - (KLV) sind Sicherheitskriterien natürlich bei der Beladung der Transportbehälter zu beachten. Sie sind in der VDI-Richtlinie 2707 zusammengefaßt.
Ladungssicherung im Schienenverkehr
1997
22 Seiten, 10 Bilder
Conference paper
German
Transportbeanspruchungen im Schienenverkehr und Anforderungen an die Ladungssicherung
Tema Archive | 1986
|Automotive engineering | 1993
|SICHERHEIT - Tipps zur Ladungssicherung - (IV) Kombinierte Ladungssicherung
Online Contents | 2000
Transportgerechte Ladungssicherung
Tema Archive | 1996
|SLUB | 2004
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