Mit Einführung der veränderten EG-Geräuschevorschriften im Oktober 1988 wurden neben herabgesetzten Grenzwerten in zwei Stufen, verringerter Anzahl von Hubraumklassen, auch Veränderungen am Meßverfahren durchgeführt, die sich je nach Hubraum und technischer Auslegung des Fahrzeugs verschärfend aber auch erleichternd auf das Meßergebnis auswirken können. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde vom TÜV Bayern Sachsen, München, ein Forschungsvorhaben mit dem Ziel durchgeführt, einen Vorschlag zur Korrektur des Meßverfahrens zu erarbeiten, damit die Bevorzugung bestimmter Fahrzeuge künftig vermieden wird, ohne aber das Meßverfahren wesentlich komplizierter zu machen. Bei den bisherigen Forschungsaktivitäten wurden vor allem die Möglichkeiten zur Minderung der Geräuschemissionen von motorisierten Zweirädern durch technische Maßnahmen aufgezeigt. Zur Zeit werden Untersuchungen mit dem Ziel durchgeführt, Vorschläge für ein verbessertes Geräuschmeßverfahren für Motorräder zu erarbeiten. Die derzeit bestehende Begünstigung für hochtourig ausgelegte Fahrzeuge kann durch geringfügige Modifikationen des Typprüfmeßverfahrens, zum Beispiel durch Veränderung der Einfahrbedingungen in die Meßstrecke, ausgeglichen werden. Darüberhinaus wird ein Konzept zur verbesserten überwachung von lärmrelevanten Fahrzeugteilen sowie zur Beeinflussung des Fahrzeugverhaltens vorbereitet.
Maßnahmen zur Minderung der Geräuschemission von motorisierten Zweirädern
1993
25 Seiten, 7 Bilder, 4 Tabellen, 6 Quellen
Conference paper
German
Umweltprobleme bei motorisierten Zweirädern
TIBKAT | 1984
|B4 Unfälle mit motorisierten Zweirädern
Springer Verlag | 2017
|Unfälle mit leichten, motorisierten Zweirädern
TIBKAT | 2013
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