Die Gewährleistung und ständige Verbesserung der Sicherheit von Straßentunneln ist in Deutschland ein wichtiges und allgemein anerkanntes Ziel. In besonderem Maße gilt das bei der Berücksichtigung der Belange behinderter Personen in Straßentunneln. Wesentliche Sicherheitsmaßnahmen, auch in jüngster Zeit vorgenommene Verbesserungen, sind für behinderte und mobilitätseingeschränkte Personen besonders bedeutsam. Beispielhaft sind hier zu nennen: ständig mit Personal besetzte Tunnelleitzentralen, Störfallerkennung durch Verkehrsdatenerfassung und Videotechnik, deutliche Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen, Blitzleuchten bei Brandalarm, automatische Tunnelsperrung bei Störfällen sowie lärmdichte Notrufkabinen. Zur verstärkten Berücksichtigung der Belange behinderter Personen sind jedoch noch ergänzende Untersuchungen nötig. Im Vergleich zu anderen öffentlichen Verkehrsflächen ist bei Straßentunneln zu berücksichtigen, dass sich im Normalbetrieb kein Verkehrsteilnehmer außerhalb des Fahrzeuges in der Tunnelröhre aufhält bzw. bewegt. Im Brandfall sollen die nach Regelwerk vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Selbstrettung sowohl von nicht behinderten als auch behinderten Personen, gewährleistet werden. Bei sonstigen Störfällen (Unfall, Panne) soll, neben einer raschen gegenseitigen Information, die geordnete Abwicklung des Tunnelbetriebes sicher gestellt werden.
Berücksichtigung der Belange von behinderten Personen bei Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln
Considering needs of the disabled when furnishing and operating road tunnels
Tunnel ; 29 , 1 ; 24-31
2010
8 Seiten, 3 Bilder, 3 Tabellen, 1 Quelle
Article (Journal)
English , German
ELBA - Federal Highway Research Institute (BASt) | 2009
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