Der Erlass der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie im Jahr 2000 hat als Ziel ein hohes Umweltschutzniveau bei der Verwertung von Kraftfahrzeugen in allen EU-Staaten zu erreichen. Allerdings sind die nationalen Gesetze in den einzelnen europäischen Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die im Jahr 2002 in Deutschland in Kraft getretene Altfahrzeugverordnung beinhaltet hohe Anforderungen an die Rücknahme und Verwertung. So sind die Hersteller dazu verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke kostenlos zurückzunehmen und müssen zudem hohe Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten einhalten. In der Praxis besteht jedoch die Problematik, dass ältere Kraftfahrzeuge, die in Deutschland nur noch einen geringen Marktwert haben und deren Instandsetzung mit hohen Kosten verbunden ist, im Ausland mit den dort niedrigeren Reparaturkosten noch ein begehrenswertes Fahrzeug sind. Als Folge dessen werden Pkws immer öfter als Gebrauchtwagen vor allem nach Afrika und Osteuropa exportiert. Diese Länder verfügen jedoch nicht über die technischen Möglichkeiten und das Fachwissen für eine korrekte umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der Fahrzeuge. Die aus ökologischen und sozialen Gründen grundsätzlich zu begrüßende Verlängerung des Lebenszyklus der exportierten Fahrzeuge durch die Weiterverwendung in den Bestimmungsländern schließt somit eine fachgerechte Schadstoffentfrachtung und Verwertung am Ende des Lebenszyklus aus und ist damit insgesamt aus ökologischer Sicht äußerst kritisch zu bewerten. Auffällig ist, dass Deutschland die im europäischen Vergleich höchste Exportquote aufweist. Hier ist die Differenz zwischen abgemeldeten und behandelten Fahrzeugen deutlich größer als in den anderen europäischen Ländern. Die geringe Rückgabequote von Altfahrzeugen in Deutschland führt somit dazu, dass das von der Altfahrzeugverordnung intendierte Ziel einer stärkeren Schließung der Stoffkreisläufe nicht erreicht wird. Aus umweltpolitischen Gesichtspunkten ist neben der wirkungsvollen Erhöhung der inländischen Verwertungsquote als unmittelbarer Zielsetzung eines Pfandsystems zudem die Möglichkeit von Interesse, ein solches System auch als Instrument für darüber hinausgehende umweltpolitische Einflussnahmen zu nutzen. Sowohl in Schweden als auch in Norwegen wurden im Laufe des Bestehens der Pfandsysteme die zugehörigen Transaktionsbeziehungen genutzt, um zusätzliche finanzielle Anreize zur Verschrottung von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß zu setzen und somit zu einer Verjüngung der nationalen Fahrzeugflotte beizutragen.
Pfandsysteme zur Sicherung der Ziele der Altfahrzeugverordnung
UPR - Umwelt- und Planungsrecht ; 29 , 2 ; 53-56
2009
4 Seiten
Article (Journal)
German
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