In Zukunft lassen sich Aufgaben, die nach gängigem Verständnis bisher allein von Menschen bewältigt werden können, in einem noch zu klärenden Umfang auch technischen Systemen - z.B. Fahrerassistenzsystemen (FAS) - übertragen. Es wird eine Konsequenz der Arbeitshypothese untersucht, dass ein sensorgestütztes FAS alle von ihm empfohlenen Maßnahmen auch eigenständig umsetzen kann. Diese Maßnahmen müssen dann die Straßenverkehrsordnung (StVO) befolgen, d.h. der Regelungsgehalt der StVO muss in einem solchen FAS - implizit oder explizit - vollständig repräsentiert sein. Die situationsgebundene Auslösung und Durchführung von FAS-Maßnahmen wird als logische Konsequenz der StVO betrachtet. Es liegt dann nahe, ein FAS mit Hilfe eines von der StVO ausgehenden deduktiven FAS-Entwurfsprozesses zu konzipieren. Die vorgeschlagenen deduktive Vorgehensweise bietet trotz zu erwartender Schwierigkeiten auch eine Reihe von Vorteilen. Die konsequente Explikation des im System eingesetzten begrifflichen Wissens in einer durch Inferenzmaschinen nutzbaren Form sollte es ermöglichen, beweisbare Zusicherungen zu Vollständigkeit, Korrektheit, Aufwand und Terminierung komplexerer Schlussfolgerungsprozesse herzuleiten. Die auf systematischer Verfeinerung beruhende Spezifikation sollte es erleichtern, wesentliche Systemkomponenten auf der begrifflichen Ebene probeweise durch Alternativen zu ersetzen, um das Verhalten des Gesamtsystems in Abhängigkeit von den Eigenschaften, Engpässen und Grenzen verschiedener Alternativen systematisch zu untersuchen. Hier bieten sich beispielsweise diverse Repräsentations-Formalismen für Verhalten (z.B. SGBs, Bayes-Netze) sowie verschiedene Formalismen für Inferenzmaschinen (Situations-Kalküle) an.
Zur Ergänzung induktiver FAS-Entwicklungen durch einen deduktiven Ansatz
FAS, Workshop Fahrerassistenzsysteme, 4 ; 135-142
2006
8 Seiten, 2 Bilder
Conference paper
German