MARPOL (Marine Pollution), 73/78 ist ein internationales Übereinkommen zur Vermeidung der Verschmutzung der Weltmeere. Der vorliegende Beitrag erläutert die seit dem 19. Mai 2005 geltende bisher letzte Anlage (Annex VI) zu diesem Abkommen, die zahlreiche Veränderungen für Reedereien, Motorenbauer und Werften beinhaltet. Sie enthält ein international verbindliches Regelwerk zur Begrenzung gasförmiger Schadstoffemissionen von Schiffsdieselmotoren. Der Kraftstoff für die heute auf Schiffen allgemein üblichen Dieselmotorenanlagen ist Schweröl (Heavy Fuel Oil), ein Rückstandsprodukt aus dem Raffinationsprozess der Mineralölindustrie. Die betriebsbedingten Schadstoffemissionen im Abgas der Schiffsmotoren enthalten u.a. Stickoxide NO(x), Schwefeloxide SO(x), Kohlendioxid CO2, Kohlenwassestoffe (HC) und Partikel. In unterschiedlich hohen Anteilen sind auch Vanadium-, Cadmium-, Blei- und andere Schwermetallverbindungen im Kraftstoff enthalten. Die handelsüblichen Schwerölqualitäten belasten nicht nur die Atmosphäre, sondern enthalten auch unerwünschte Bestandteile, die durch Separataoren und Filter aus dem Schweröl entfernt werden und die als Ölschlamm (Sludge) anfallen, der entsorgt werden muss. MARPOL Annex VI schreibt diesbezüglich die Verwendung von Kraftstoffen mit einem niedrigen Schwefelgehalt vor, der zur Zeit noch bei etwa 2,7 Gewichtsprozenten liegt. In besonderen Emission Control Areas (z.B. Nordsee und Ostsee) sind ab 19. Mai 2006 (Ostsee) und ab Mitte 2007 (Nordsee) maximal nur noch 1,5% Schwefelgehalt für jegliche an Bord verfeuerte Kraftstoffe zugelassen. Kohlendioxid-Emissionen sowie die Emissionen anderer Treibgase werden durch MARPOL (noch) nicht limitiert. MARPOL Annex VI beinhaltet weiterhin Regeln zur Reduktion von 'ozonverzehrenden' Stoffen, wie Löschmittel, halegonisierte Fluorkohlenwasserstoffe aus Kälteanlagen, flüchtige organische Verbindungen und für die Verringerung von Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen. Die Einhaltung der neuen Regeln sind für nach dem 1. Januar 2000 gebaute Motoren durch ein EIAPP-Zertifikat (Engine International Air Pollution Prevention) des Motorenherstellers nachzuweisen. Dieses Zertifikat ist auch die Voraussetzung für die Ausstellung des IAPP-Zertifikats (International Air Pollution Prevention) für das gesamte Schiff. Details dieser Zertifikate werden kurz erläutert. Weiterhin wird über die Dienstleistungen des Germanischen Lloyd in dieser Hinsicht (z.B. Schiffsbesichtungen, mobile Messungen, Zertifizierungen) informiert. Abschließend wird in einer Übersicht der Inhalt der Anlagen des MARPOL-Abkommens (Anlage I bis VI) angegeben.


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    Title :

    Saubere Luft auf den Weltmeeren. MARPOL 73/78 ANNEX VI


    Additional title:

    Clean Air on the oceans. MARPOL 73/78 ANNEX VI


    Published in:

    Publication date :

    2005


    Size :

    4 Seiten, 3 Bilder


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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