Zur Verhinderung des Bewuchses des Unterwasserschiffes mit Mikro- und Makroorganismen, der zu einer Erhöhung des Treibstoffverbrauchs und zur Herabsetzung der Betriebsgeschwindigkeit der Schiffe führt, werden Antifouling-Beschichtungen aufgebracht, die in Abständen von 12, 24, 36 oder 60 Monaten (bei Sportbooten meist jährlich) erneuert werden müssen. Innerhalb der EU wurde mit der Biozid-Richtlinie 98/8/EC eine Prüfung der Wirksamkeit und der Nachweis des Ausschlusses gefährlicher Inhaltsstoffe für Mensch und Umwelt für biozidhaltige Antifouling-Beschichtungen vorgeschrieben. Die innerhalb der EU, in Australien, den USA und Kanada geltenden Vorschriften für die Prüfung der Wirksamkeit und den Nachweis der Umweltverträglichkeit werden beschrieben. Die Prüfung der Wirksamkeit von Antifouling-Beschichtungen erfolgt allgemein durch Laborversuche, simulierte Feldversuche und durch Feldversuche unter realen Einsatzbedingungen. International gültige und verbindliche Kriterien für die minimale Wirksamkeitsgrenze einer Antifouling-Beschichtung gibt es derzeit nicht. Allgemein wird die Bildung eines Biofilmes (Mikrobewuchs) zugelassen, ein Makrobewuchs ist jedoch nicht zulässig.


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    Title :

    Wirksamkeitsprüfung von Antifouling-Produkten


    Additional title:

    Testing of effectiveness of antifouling products


    Contributors:


    Publication date :

    2005


    Size :

    12 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle, 9 Quellen


    Type of media :

    Conference paper


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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