Die Anlage III des Marpol-Übereinkommens ist am 01.07.1992 international in Kraft getreten und sieht vor, dass zur Verhütung der Meeresverschmutzung Schadstoffe in verpackter Form nur nach Maßgabe dieser Anlage befördert werden dürfen. National sind diese Vorschriften durch die Gefahrgutverordnung-See umgesetzt (beispielsweise für gefährliche Güter in Containern).
Sonstige Belastungen durch Brauchwasser
Wasserwirtschaft in der gewerblichen Schifffahrt ; Chapter : 10 ; 93-105
2021-09-30
13 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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