Zusammenfassung Für Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs werden aufgrund von eigens erlassenen Gesetzen Mindestanforderungen vorgeschrieben – soweit nicht auch andere Gesetze zutreffen (für Straßenfahrzeuge beispielsweise die Straßengesetze). Da Gesetze eine Behandlung im Parlament erfordern, wäre eine Aufnahme von technischen Einzelheiten in die Gesetze zu umständlich. Es ist daher das Instrument der „Verordnung“ geschaffen worden, in denen technische Einzelheiten genannt sind und welche ohne die langwierige parlamentarische Abwicklung in Kraft treten. Diese Verordnungen werden von den Bundesbehörden mit den Landesverkehrsbehörden und den Interessenverbänden entwickelt und werden vom Bundesverkehrsminister mit Zustimmung von Gremien des Bundesrates bekannt gegeben.
Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs
Öffentlicher Personennahverkehr ; 373-464
2. Aufl. 2018
2018-01-01
92 pages
Article/Chapter (Book)
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German