Die Anlage I gilt (soweit in ihr nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist) für alle Schiffe. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für Schiffsantriebe Öl als Brennstoff und in Form von anderen Betriebsstoffen verwendet wird.


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    Title :

    Ölhaltige Rückstände und Bilgenwasser


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2021-09-30


    Size :

    9 pages




    Type of media :

    Article/Chapter (Book)


    Type of material :

    Electronic Resource


    Language :

    German