Zusammenfassung Über Unfälle mit Tieren gibt es relativ wenige Unterlagen. Es sind solche Unfälle auch eher selten zu begutachten. Meist handelt es sich um Alleinunfälle mit Wildtieren, bei denen es dann um die Regulierung durch die Kaskoversicherung geht, also eher nicht um Unfallrekonstruktion. In solchen Fällen kann der Wildschadenkatalog von Kruse [1] helfen. Manchmal besteht Betrugsverdacht durch vorgetäuschte Kollisionen mit Wildtieren, dann kann eine Unfallrekonstruktion erforderlich werden. Die Notwendigkeit von detaillierten Rekonstruktionen besteht dann, wenn es sich um Tiere aus der Landwirtschaft oder aus dem Sportbereich handelt, die in Kollisionen mit Fahrzeugen verwickelt werden. Es ist dann oft der Tierhalter feststellbar, der vielleicht haftbar für die oft sehr hohen Schäden gemacht werden kann. Im Sportbereich sind meistens die Reiter mit betroffen, so dass auch in diesen Fällen rechtliche Bewertungen vorgenommen werden müssen. Aus diesem Bereich werden einige Fälle vorgestellt, von denen angenommen wurde, dass eine sinnvolle Rekonstruktion möglich war.
B1 Unfälle mit Tieren
3. Aufl. 2017
2017-01-01
17 pages
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German
Unfälle mit Tieren: Wann die Versicherung zahlen muss
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