Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung) [1] ist gemeinsam mit der CLP-Verordnung [2], siehe Kap. 2, die grundlegende Vorschrift zur Herstellung und Verwendung von Stoffen. Neben den Vorschriften zur Registrierung von Stoffen gilt für die besonders besorgniserregende Stoffe ein Zulassungsverfahren nach Anhang XIV. Die Verbote und Beschränkungen zum Inverkehrbringen und Verwenden von Stoffen sind in Anhang XVII für alle EU-Staaten einheitlich geregelt. Zur Sicherstellung eines funktionierenden Informationsflusses in der Lieferkette sind u. a. die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt festgelegt.
Die REACH-Verordnung
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen ; Chapter : 4 ; 185-231
2024-06-25
47 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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