Darstellung der Gebietszonen I bis III nach § 2 MobBauOG HB Auszug aus dem Gesetz: "Das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen [...] wird unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse in folgende Gebietszonen eingeteilt: 1. in die Gebietszone I, welche das innere Stadtgebiet umfasst, 2. in die Gebietszone II, welche außerhalb der Gebietszone I die innenstadtnahen Quartiere sowie die Ortsteile Vegesack und Grohn umfasst und 3. die Gebietszone III, welche das übrige Stadtgebiet und die Außenbereiche einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven umfasst."
Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz Stadt Bremen - Gebietszonen
2024-01-25
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